Employment Trends Germany – Juli 2022

Herzlich willkommen zur neuesten Ausgabe von Employment Trends Germany, unserem Update zu den neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht in Deutschland.

25 July 2022

Publication

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Aktuelle Themen

Neues Nachweisgesetz – Arbeitsverträge müssen angepasst werden

Annika Scheske
Zur Umsetzung der EU-Transparenz-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber Änderungen des Nachweisgesetzes („NachwG“) beschlossen, die zu Handlungsbedarf für die Arbeitgeberseite führen. Welche Anpassungen Arbeitgeber nun vornehmen müssen, um auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2022 vorbereitet zu sein, hat Annika Scheske in diesem aktuellen Beitrag erläutert.

Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Deutschland

Sascha Morgenroth
Während die Umsetzungsfrist der EU-Whistleblowing-Richtlinie Ende 2021 abgelaufen ist, herrscht in der Ampel-Regierung weiter Uneinigkeit über die Umsetzung in nationales Recht. Dennoch gibt es Punkte, auf die sich Unternehmen vorbereiten müssen. Weiterlesen (auf Englisch).

BAG erleichtert Massenentlassungsanzeige

Sven Lombard
Mit Urteil vom 19. Mai 2022 hat das BAG entschieden, dass das Fehlen der sog. „Soll-Angaben“ nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit führt. Weiterlesen.

Scheinselbständigkeit: Risiken für Arbeitgeber erkennen

Die Beschäftigung scheinselbständiger Mitarbeitender ist mit schwerwiegenden rechtlichen Risiken verbunden, von rückwirkender Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bis hin zu Schadenersatzsprüchen gegen verantwortliche Entscheidungsträger. Mit dem von uns entwickelten Risiko-Rechner können Arbeitgeber das Risiko für das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit ermitteln und erhalten eine erste Einschätzung.

Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens

Alexander Greth
Die Beschäftigung freier Mitarbeiter bietet Vor- und Nachteile. Bei rechtlicher Fehleinschätzung droht im schlimmsten Fall jedoch eine jahrelange Nachzahlung von Sozialleistungen. Rechtssicherheit kann die Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens bieten. Weiterlesen.

Simmons in the press: Veröffentlichungen unseres Teams

Keine Änderung der Darlegungs- und Beweislasten im Überstundenvergütungsprozess

Kerstin Helmerich
Das „Stechuhr-Urteil“ des EuGH hat keine Auswirkungen auf die nach deutschem Prozessrecht entwickelten Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess. Wie Arbeitgeber die Entscheidung des BAG (Az.: 5 AZR 359/21) beurteilen, erläutert Kerstin Helmerich im Handelsblatt Rechtsboard.

Verschärfung der Arbeitszeiterfassungspflichten „durch die Hintertür“?

Sascha Morgenroth
Ist das geltende Arbeitszeitgesetz noch zeitgemäß oder dringend reformbedürftig? Es bleibt abzuwarten, ob sich der Entwurf des „zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ mit der darin enthaltenen elektronischen Arbeitszeiterfassung für bestimmte Arbeitnehmergruppen in dieser Form durchsetzen kann. Weiterlesen beim Handelsblatt Rechtsboard.

Covid-19 und New Work

Arbeitsschutz und Covid-19: Aktuelle Empfehlungen des BMAS

Alexander Greth
Am 25. Mai 2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten. Allerdings sind die Pflichten von Unternehmen damit nicht erloschen. Welche Entscheidungen Arbeitgeber im Hinblick auf das Infektionsgeschehen treffen müssen und welche Empfehlungen zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos vom BMAS veröffentlicht wurden, erläutert Ihnen Alexander Greth hier.

Umfrage zum Hybrid Working

Alexander Greth
Wie wollen Unternehmen ihren Mitarbeitenden zukünftig eine Kombination aus mobilen und bürobasierten Arbeiten ermöglichen? Alexander Greth fasst die Ergebnisse einer von Simmons durchgeführten Umfrage zusammen, an der mehr als 50 Unternehmen teilgenommen haben. Finden Sie hier heraus, wie andere Arbeitgeber hybrides Arbeiten einrichten.


Die deutsche Arbeitsrechtspraxis unter der Leitung von Dr. Sascha Morgenroth ist für eine Vielzahl von nationalen und internationalen Unternehmen sowie für eine Reihe führender internationaler Investmentbanken und DAX/MDAX-Unternehmen tätig.

Unser Team berät Sie umfassend und kompetent in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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