Die Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022

Statusfeststellungsverfahren schaffen Rechtssicherheit beim sozialversicherungsrechtlichen Erwerbstatus. Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.

26 January 2022

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Die Beschäftigung freier Mitarbeiter ist für Unternehmen und deren Organe mit Blick auf eine mögliche Scheinselbständigkeit mit rechtlichen Risiken verbunden. Stellt sich später, beispielsweise im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung, heraus, dass die Person abhängig beschäftigt ist, muss die Gesellschaft rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge erstatten. Noch gravierender können die Folgen für die Entscheidungsträger sein, die die Beschäftigung von Scheinselbständigen zu verantworten haben: Ihnen droht neben Schadensersatzansprüche durch die Gesellschaft und einer fristlose Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses schlimmstenfalls eine strafrechtliche Verurteilung wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit zu abhängiger Beschäftigung bleibt schwierig

Eine verlässliche Beurteilung, ob Dienstverpflichtete selbständig tätig oder abhängig im Sinne des Sozialversicherungsrechts beschäftigt sind, ist vielfach nicht möglich, da klare rechtliche Vorgaben fehlen und die Abgrenzung aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist. Rechtssicherheit schafft nur die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens. Daran ändert auch die Reform des Verfahrens nichts. Immerhin sind die Änderungen, die zum 1. April 2022 in Kraft treten und zunächst nur bis zum 30. Juni 2027 gelten, praxisgerecht. Sie beschleunigen das Verfahren und machen es insgesamt attraktiver.

Beschleunigung des Statusfeststellungsverfahrens

Die im Statusfeststellungsverfahren getroffene Feststellung betrifft nicht mehr das Bestehen einer Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, sondern nur noch den Erwerbsstatus. Die Prüfung reduziert sich damit auf die wesentliche Frage, ob die Person abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist. Zudem soll eine Anhörung der Parteien unterbleiben, wenn einem übereinstimmenden Antrag stattgegeben wird. Durch die beiden Änderungen werden Bearbeitungszeiten verkürzt und das Verfahren beschleunigt.

Prognoseentscheidung

Neu ist die Möglichkeit einer Prognoseentscheidung, durch die sich die Beteiligten bereits vor Aufnahme der Tätigkeit Klarheit über den Erwerbsstatus verschaffen können. Diese Änderung ist bemerkenswert, weil weiterhin nicht entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde, sondern es darauf ankommt, wie das Vertragsverhältnis tatsächlich gelebt wird. Bei einer Prognoseentscheidung muss auf die diesbezügliche Vorstellung der Parteien abgestellt werden. Oft zeigt sich allerdings erst nach Aufnahme der Tätigkeit, wie der Dienstverpflichtete in die fremde Arbeitsorganisation eingebunden wird und welchen Weisungen er unterliegt. Dem trägt die Neureglung zwar Rechnung: Wenn sich die Umstände der Vertragsdurchführung innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme ändern, müssen die Beteiligten dies unverzüglich mitteilen. Allerdings ist die Monatsfrist zum Vorteil der Betroffenen kurz bemessen, da sich häufig erst nach einer gewissen Dauer eine verfestigte gelebte Praxis einstellen wird.

Statusfeststellung bei Dreiecksverhältnissen

Zukünftig ist eine Statusfeststellung auch bei Dreiecksverhältnissen möglich. Solche Konstellationen sind beispielsweise in der IT-Beratung anzutreffen, wenn das Beratungsunternehmen einen spezialisierten IT-Consultant beim Kunden einsetzt. Eine abhängige Beschäftigung des IT-Consultants mit entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflichten kommt dann sowohl im Verhältnis zum Beratungsunternehmen als auch unter dem Gesichtspunkt einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung im Verhältnis zum Kunden in Betracht. Bei Anhaltspunkte dafür, dass der Dienstverpflichtete in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt, stellt die Rentenversicherung bei Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung auch fest, ob das Beschäftigungsverhältnis zum Kunden besteht. Beim Vorliegen von Anhaltspunkten dafür kann auch der Kunde eine Entscheidung darüber beantragen.

Äußerung zu Auftragnehmern in gleichen Auftragsverhältnissen

Wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem Einzelfall über den Erwerbsstatus entscheidet, äußert sie sich auf Antrag des Auftraggebers auch gutachterlich zu dem Erwerbsstatus von Auftragnehmern in gleichen Auftragsverhältnissen. Auftragsverhältnisse sind gleich, wenn die vereinbarten Tätigkeiten ihrer Art und den Umständen der Ausübung nach übereinstimmen und ihnen einheitliche vertragliche Vereinbarungen zu Grunde liegen. In dem vorgenannten Beispiel der IT-Beratung könnte somit eine gutachterliche Aussage zum Erwerbsstatus weiterer IT-Consultants erlangt werden. Da nur eine gutachterliche Stellungnahme erfolgt, ist nicht ausgeschlossen, dass später durch eine abweichende Statusbeurteilung eine Versicherungspflicht eintritt.

Mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren

Schließlich können die Beteiligten im Widerspruchsverfahren nach Begründung des Widerspruchs eine mündliche Anhörung beantragen. Diese Änderung ist ebenfalls zu begrüßen. Nachdem Widerspruchsbescheide zuweilen eine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten vermissen ließen, ist zu hoffen, dass sich die mündliche Anhörung positiv auf die Entscheidungsfindung und die Qualität der Entscheidung auswirken wird.

Risikoberechnungstool zur Scheinselbständigkeit

Eine erste Einschätzung zur Ermittlung des Risikos für das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit bietet Ihnen der von uns entwickelte Risikorechner.

Dort werden die wesentlichen Kriterien, die ihm Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls für oder gegen das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit sprechen können, abgefragt. Anhand Ihrer Antworten und der im Programm hinterlegten Gewichtung der einzelnen Kriterien wird Ihnen am Ende eine Risikoeinschätzung gegeben. Gleichzeitig illustrieren die Fragen, welche Umstände für die Einschätzung eine Rolle spielen.

Bitte beachten Sie, dass unser Risikoberechnungstool nur eine erste Einschätzung gibt und keine anwaltliche Beratung zu der Frage ersetzt. Rechtssicherheit ist nur die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens zu erlangen.“

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