Risiko der Scheinselbständigkeit

Ermitteln Sie das Risiko für das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit mit dem von uns entwickelten Risikorechner.

11 July 2022

Publication

Unser Tool zur Ermittlung des Risikos für das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit

Die Beschäftigung freier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist für Unternehmen und deren Organe mit Blick auf eine mögliche Scheinselbständigkeit mit rechtlichen Risiken verbunden. Stellt sich später, beispielsweise im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung, heraus, dass die Person abhängig beschäftigt ist, muss die Gesellschaft rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge erstatten. Noch gravierender können die Folgen für die Entscheidungsträger sein, die die Beschäftigung von Scheinselbständigen zu verantworten haben: Ihnen drohen Schadensersatzansprüche durch die Gesellschaft, eine fristlose Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses und schlimmstenfalls eine strafrechtliche Verurteilung wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Eine verlässliche Beurteilung, ob Dienstverpflichtete selbständig tätig oder abhängig im Sinne des Sozialversicherungsrechts beschäftigt sind, ist schwierig, da klare rechtliche Vorgaben fehlen und die Abgrenzung aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist. Rechtssicherheit schafft zwar nur die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens. Eine Einschätzung des Risikos einer Scheinselbständigkeit ermöglicht Ihnen allerdings der von uns entwickelte Risikorechner, der hier zu finden ist.

Dort werden die wesentlichen Kriterien, die im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls für oder gegen das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit sprechen können, abgefragt. Anhand Ihrer Antworten und der im Programm hinterlegten Gewichtung der einzelnen Kriterien erhalten Sie am Ende eine Risikoeinschätzung. Gleichzeitig illustrieren die Fragen, welche Umstände für die Beurteilung eine Rolle spielen.

Bitte beachten Sie, dass unser Risikoberechnungstool nur eine erste Einschätzung gibt und keine anwaltliche Beratung zu der Frage ersetzt. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Arbeitsrecht-Team gerne zur Verfügung.

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