Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen
Eine detailliierte und übersichtliche Darstellung des neuen Gesetzes.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im August 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen vorgelegt. Der Gesetzesentwurf setzt im Wesentlichen die neue Investment Firm Directive (IFD) um. Der Gesetzesentwurf regelt neue aufsichtsrechtliche Anforderungen für Wertpapierfirmen hinsichtlich den Eigenmittelanforderungen, der ausgehenden Risiken, der Geschäftsorganisation etc.
Wir haben Ihnen eine detaillierte übersichtliche Darstellung mit der Gesetzesbegründung sowie entsprechenden Verweisen auf die Norm zusammengestellt.


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